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   LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 KR 187/04   

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https://dejure.org/2005,22057
LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 KR 187/04 (https://dejure.org/2005,22057)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04 (https://dejure.org/2005,22057)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - L 5 KR 187/04 (https://dejure.org/2005,22057)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 KR 187/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist maßgebliches Kriterium für ein Unternehmerrisiko aber, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt werden, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (BSG, Urteil vom 25. Januar 2001, Az.: B 12 KR 17/00 R m.w.N.).

    Der Ausschluss der Vergütung bei Krankheit und Urlaub können daher ebenso wenig wie die Befristung der Honorarverträge ein Unternehmerrisiko begründen (BSG, Urteil vom 25. Januar 2001, a.a.O.).

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 KR 187/04
    Der Vertragsbezeichnung kommt im Rahmen der Gesamtwürdigung indizielle Bedeutung zu, wenn sie den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und sie durch weitere Aspekte gestützt wird (BSG, Urteil vom 12.02.2004, Az.: B 12 KR 26/02 R m.w.N.).

    Es verfeinert sich dann zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess und wird insbesondere an der Übernahme von Nebenpflichten deutlich (BSG, Urteil vom 12.02.2004, a.a.O.).

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 KR 187/04
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 29.08.2003, Az.: B 2 U 38/02 R m.w.N.).
  • BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60

    Chefarzt als Arbeitnehmer

    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 KR 187/04
    Dennoch kann es keinem Zweifel unterliegen, dass etwa Chefärzte als Arbeitnehmer anzusehen sind (BAG NJW 1961, 2085).
  • BSG, 23.02.1995 - 12 BK 98/94
    Auszug aus LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 KR 187/04
    Die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit des Arbeitnehmers ist dadurch zulässig eingeschränkt, dass dieser dann, wenn er abhängig beschäftigt ist, der Versicherungs- bzw. Beitragspflicht unterliegt (BSG, Beschluss vom 23. Februar 1995, Az.: 12 BK 98/94).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2925/10
    In ähnlicher Weise hätten auch geprüfte Altenpfleger ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit aufzuweisen, weil es ihnen obliege, selbständig über den Einsatz erforderlicher Hilfsmittel und Maßnahmen in der jeweiligen Situation zu entscheiden (Bayerisches LSG, Urt. v. 13.07.2005, Az.: L 5 KR 187/04, m.w.N.).

    Die Eigenart einer (Alten-)Pflegetätigkeit, deren Zeit, Ort und Inhalt zwingend von den weisungsberechtigten Pflegeeinrichtungen vorgegeben wird, die im Übrigen auch die benutzten Arbeitsmittel stellen, führt dazu, dass die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich als Arbeitsverhältnis aufzufassen ist, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (vgl. Landessozialgericht Hamburg Urt. v. 10.12.2012 - L 2 R 13/09 - und Urt. v. 20.06.2012 - L 2 R 115/10 - Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urt. v. 19.10.2012 - L 4 R 761/11 - Bayerisches Landessozialgerichts Urt. v. 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Urt. v. 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10 -, jeweils in Juris).

    Vielmehr hatte auch das Bayerische Landessozialgericht für eine Pflegetätigkeit in einer stationären Einrichtung entschieden, dass hierfür in der Regel ein Beschäftigungsverhältnis besteht (Urt. v. 13.07.2005 - L 5 KR 187/04 - in Juris).

    Die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit des Arbeitnehmers ist aber dadurch zulässig eingeschränkt, dass dieser dann, wenn er abhängig beschäftigt ist, der gesetzlichen Versicherungs- und Beitragspflicht unterliegt (BSG, Beschl. v. 23.02.1995 - 12 BK 98/94 - Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 13.07.2005 - L 5 KR 187/04 - in Juris).

  • LSG Bayern, 29.03.2011 - L 8 AL 152/08

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Existenzgründungszuschuss -

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr., vgl. BSG Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R; Bayer. LSG Urteil vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04 vgl. auch BVerfG vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • LSG Hamburg, 10.12.2012 - L 2 R 13/09

    Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften

    Mag dies im Hinblick allein auf die erforderliche Qualifikation noch rechtlich zulässig sein, führt jedoch grundsätzlich schon die Eigenart einer solchen Tätigkeit, deren Zeit, Ort und Inhalt zwingend von den weisungsberechtigten Pflegeeinrichtungen vorgegeben wird, die im Übrigen auch die benutzten Arbeitsmittel stellen, dazu, dass die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich als Arbeitsverhältnis aufzufassen ist, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (vgl. Urteil des Senats vom 20. Juni 2012 - L 2 R 115/10; Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Juli 2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Juli 2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24. November 2009 - L 5 R 867/08 - und 22. März 2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).
  • SG Heilbronn, 01.02.2017 - S 10 R 3237/15

    Im Krankenhaus als "freie Mitarbeiterin" tätige Krankenschwester ist abhängig

    18.052004 (Az.: L 1 KR 80/04 sowie L 1 KR 65/04), vom 20.06.2012 - L 2 R 120/10 - und vom 10.12.2012 - L 2 R 13/09 -, des Bayerischen LSG vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04 - und vom 28.05.2013 - L 5 R 863/12 - sowie des LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.12.2012 - L 2 R 26/11 -.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2008 - L 4 R 3542/05

    Sozialversicherungspflicht - WC-Kabinenfahrer - Einsatz des eigenen

    Dies folgt aus dem Inkrafttreten des § 7b SGB IV erst zum 01. Januar 1999 (ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. Juli 2005 - L 5 KR 187/04 - = PflR 2006, 26 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 24.11.2009 - L 5 R 867/08

    Sozialversicherung - freiberufliche Pflegekraft - selbstständige Tätigkeit -

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr., vgl. BSG Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R; Bayer. LSG Urteil vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04 vgl. auch BVerfG vom 20.05.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • LSG Bayern, 22.03.2011 - L 5 R 627/09

    Auch im Pflegebereich kann ein freies Mitarbeiterverhältnis begründet werden.

    Da die Klägerin an keinerlei Dienstbesprechungen der Beigeladenen teilnahm und selbst keine Abstimmungen mit anderen Pflegekräfte treffen musste, genügt dieser Umstand noch nicht, eine abhängige Beschäftigung der Klägerin bei der Beigeladenen anzunehmen (vgl. dagegen zur Tätigkeit einer Pflegekraft in den Räumen des Auftraggebers nach festen, auch zeitlichen Vorgaben: Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 2005, L 5 KR 187/04, Rz. 27 - zitiert nach juris).
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Wie bereits das Landgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg in ihren von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 11.01.2005 (Aktenzeichen 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585, und juris (Kurztext)) und vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt haben, ist die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich nur als Arbeitsverhältnis aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (ebenso: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24.11.2009 - L 5 R 867/08 - und 22.03.2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 120/10
    Wie bereits das Landgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg in ihren von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 11.01.2005 (Aktenzeichen 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585, und juris (Kurztext)) und vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt haben, ist die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich nur als Arbeitsverhältnis aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (ebenso: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24.11.2009 - L 5 R 867/08 - und 22.03.2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 118/10
    Wie bereits das Landgericht Hamburg und das Landessozialgericht Hamburg in ihren von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 11.01.2005 (Aktenzeichen 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585, und juris (Kurztext)) und vom 18.05.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de) zutreffend ausgeführt haben, ist die regelmäßige Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten grundsätzlich nur als Arbeitsverhältnis aufzufassen, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu, die die Abhängigkeit der Pflegekraft im Einzelfall aufheben (ebenso: Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13.07.2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26, und juris; Urteile des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011 - L 8 R 531 und 534/10, jeweils juris; anders: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts 24.11.2009 - L 5 R 867/08 - und 22.03.2011 - L 5 R 627/09, jeweils juris).
  • LSG Bayern, 08.11.2011 - L 5 R 858/09

    Filmeditor- Selbstständig tätig oder beitragspflichtig beschäftigt?

  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 117/10
  • LSG Bayern, 14.12.2010 - L 5 R 886/08

    Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei einem

  • SG München, 09.06.2016 - S 31 R 2389/14

    Abhängige Beschäftigung eines Krankenpflegers in einem Pflegeheim

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2020 - L 4 KR 15/18
  • SG Detmold, 17.09.2009 - S 20 (2) R 216/07

    Rentenversicherung

  • SG Köln, 21.03.2019 - S 44 R 739/17

    Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status bei Ausüben der Tätigkeit

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